Die Senkung der Mehrwertsteuer betrifft auch unsere Rechnungsstellung. Wir werden möglichst alle erbrachten Leistungen aus der Vergangenheit vor dem 01.07.2020 abrechnen. Leistungen, welche im Voraus für Zeiträume ab Juli 2020 berechnet werden, rechnen wir auch erst im Juli ab.
Da wir ausschließlich im gewerblichen Bereich tätig sind, haben wir mit allen Kunden Verträge auf Basis der Nettopreise abgeschlossen. Fast alle unsere Leistungen mit monatlicher oder quartalsweiser Abrechnung sind Teilleistungen und werden anhand des im Abrechnungszeitraums gültigen Steuersatzes berechnet. Eine rückwirkende Korrektur ist für diese Verträge nach dem aktuellen Entwurf des BMF-Schreibens nicht notwendig. Bei einigen wenigen Leistungen (z.B. Internet-Domänen) gibt es eine jährliche Vorausberechnung. Hier wäre, sofern der Jahresvertrag im Zeitraum Juli-Dezember abläuft, eine Korrektur notwendig.
Bei der Direktabrechnung seitens sage gibt es oft jährliche Verträge mit Vorauszahlung. Hier wird sage auf Sie zukommen. Sofern der letzte Vertragsmonat im Zeitraum Juli-Dezember 2020 liegt, wird sage – nach dem aktuellen Kenntnisstand – die alte(n) Rechnung(en) mit 19 % stornieren und neue, auf 16% korrigierte Rechnung(en) ausstellen.