Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma SmartWork IT GmbH für Einzelaufträge
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf alle Lieferungen und Leistungen, die die SmartWork IT GmbH (SmartWork) als Einzelauftrag für Kunden erbringt. Mit der Auftragserteilung werden diese AGB anerkannt.
- Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere Einkaufsbedingungen oder AGB des Kunden, werden nur für den jeweiligen Auftrag rechtsverbindlich, wenn sie im Einzelfall schriftlich von SmartWork bestätigt wurden. Gleiches gilt für Nebenabreden jeglicher Art.
- Diese AGB’s gelten nicht für Leistungen aus einem mit dem Kunden angeschlossenen Rahmenvertrag und dessen Erweiterungen.
- Auftragserteilung
- Aufträge an SmartWork bedürfen nicht der Schriftform. Sie können auch mündlich oder per E-Mail erteilt werden. Eine schriftliche Auftragsbestätigung wird nur auf Wunsch des Kunden erstellt und zugesendet.
- Der Auftragsumfang ergibt sich insbesondere bei Dienstleistungs- oder Reparaturaufträgen aus dem Ziel, dem Kunden eine funktionierende EDV-Umgebung zur Verfügung zu stellen. Hierzu notwendige Arbeiten gelten durch die Hereingabe des Gerätes zur Reparatur bzw. die Hinzuziehung eines Servicetechnikers ohne Einschränkung als beauftragt, wenn der Kunde keine Kostengrenze vorgibt.
- Auf Wunsch des Kunden werden vor Reparaturbeginn Kostenvoranschläge erstellt bzw. eingeholt. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtige Dienstleistungen. Diese Kosten werden bei der Durchführung der Reparatur angerechnet.
- Lieferung- bzw. Leistungserbringung
- SmartWork wird sich bemühen, Lieferungen und Leistungen schnellstmöglich zu erbringen.
- Genannte Liefertermine für Waren sind immer unverbindlich. SmartWork wird sich bemühen, vereinbarte Installations- oder Dienstleistungstermine einzuhalten, jedoch können auch diese aus wichtigem Grund kurzfristig verschoben werden.
- Das Recht zur Teillieferung und deren Fakturierung bleibt SmartWork vorbehalten.
- Die Art und Weise der Durchführung von Dienstleistungen bestimmt SmartWork. Den Wünschen des Kunden wird hierbei soweit wie möglich Rechnung getragen. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden rechtzeitig und für SmartWork kostenfrei erbracht werden. Der Kunde verschafft SmartWork den notwendigen Zutritt zu seinen Räumlichkeiten und stellt eine eventuell notwendige Unterstützung bzw. Mitwirkung eigener Mitarbeiter sicher.
- SmartWork ist berechtigt, Dienstleistungen an Dritte zu vergeben (Subunternehmen). Ferner ist sie berechtigt, in Absprache mit und auf Kosten des Kunden im Einzelfall Spezialisten zur Lösung besonderer Aufgaben hinzuzuziehen.
- Bei Dienstleistungen an EDV-Anlagen stellt der Kunde sicher, dass vor Beginn der Arbeiten eine Datensicherung erstellt wird. Er kann hierzu auch SmartWork beauftragen.
- Kunde und SmartWork verpflichten sich wechselseitig zum vertraulichen Umgang mit Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die offensichtlich für Dritte nicht bestimmt sind.
- Garantie und Haftung
- Soweit in den Auftragsunterlagen keine anders lautenden Bedingungen genannt sind, beschränkt sich die Garantie auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
- Garantie- oder Gewährleistungsansprüche bei von SmartWork gelieferten EDV-Anlagen erlöschen, wenn ohne Wissen und Zustimmung von SmartWork Eingriffe von Dritten vorgenommen wurden. Wir behalten uns die eigenständige Abwicklung von Garantie- oder Gewährleistungsfällen vor. Insofern werden wir Rechnungen von Kunden oder Dritten betreffend die Mängelbeseitigung innerhalb der Garantie- oder Gewährleistungszeiträume nicht anerkennen.
- Bei der Lieferung und Installation von neuer, von SmartWork bezogener Software, beschränkt sich die Gewährleistung auf die erstmalige lauffähige Installation des Softwareproduktes. Funktionsumfang oder die Fehlerfreiheit der Programme sind nicht Gegenstand der Gewährleistung und unterliegen ausschließlich der Verantwortung der Softwarehersteller.
- Bei der Übernahme von Daten und Programmen von vorhandenen EDV-Anlagen auf neue Anlagen unterliegt die Installations-Dienstleistung der SmartWork nur dann der Gewährleistung, wenn die Software von beim Kunden vorliegenden Originaldatenträgern auf dem neuen System neu installiert wird.
- Der Kunde ist für die Einhaltung lizenzrechtlicher Bestimmungen verantwortlich. SmartWork wird auf Kundensystemen keine Software installieren, die offensichtlich nicht lizenziert ist. SmartWork hat jedoch keine Verpflichtung, im Einzelfall die ordentliche Lizenzierung zu überprüfen.
- Schadenersatzansprüche des Kunden gegen SmartWork oder deren Mitarbeiter bestehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der zur Haftung verpflichtende Tatbestand und die Höhe des Schadens sind vom Kunden nachzuweisen. Eine Haftung für Folgeschäden, wie z. B. entgangener Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- Preise und Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
- Die Preise ergeben sich aus erfolgten schriftlichen oder mündlichen Angeboten bzw. bei Dienstleistungen aus der jeweils gültigen Preisliste für Dienstleistungen.
- Waren und Dienstleistungen sind, wenn nicht im Einzelfall anders bestimmt, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
- Gelieferte Waren bleiben Eigentum von SmartWork bis zur Erfüllung sämtlicher, auch streitiger Ansprüche gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich aller Verzugszinsen oder Rechtsverfolgungskosten.
- Sonstiges/Schlussbestimmungen
- Vorherige AGB’s verlieren mit Erscheinen dieser Version automatisch ihre Gültigkeit. SmartWork ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Vertragspflichten der Hilfe Dritter zu bedienen. Die Verantwortung von SmartWork nach dieser Vereinbarung bleibt unberührt.
- Sollten einzelne Bedingungen dieser AGB aufgrund gängiger Rechtsprechung keine Anwendung finden können, sind sie durch rechtlich zulässige Bestimmungen, die dem Gewollten am nächsten kommen zu ersetzen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unangetastet. - Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Erfüllungsort für die nach dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen der Sitz von SmartWork.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
- Soweit der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, ist Gerichtsstand der Sitz von SmartWork.
Stand: 01.05.2018