Nach der Aktivierung der neuen Steuercodes für die sage 100 können in der Warenwirtschaft Belege mit den alten und mit den neuen Steuersätzen erfasst werden.
Wichtig! Bis zur endgültigen Freigabe der Buchhaltung für 16%/5% dürfen keine Belege an die Buchhaltung übergeben werden. Dies gilt auch für den Import aus fremden Systemen! Es können in der Buchhaltung auch keine Belege mit den reduzierten Steuersätzen direkt gebucht werden!
In den vorherigen Newslettern haben wir bereits die neuen Steuercodes vorgestellt. Alle neuen Steuercodes können einfach anhand des Nummernkreises 4xx erkannt werden. Die alten Steuersätze haben Codes kleiner 400.
Die sage 100 ermittelt die Besteuerung anhand des Belegdatums der Rechnung. Da dies nicht immer zum korrekten Ergebnis führt (das Liefer-/Leistungsdatum ist relevant), muss in einigen Fällen manuell eingegriffen werden. Da bei verschiedenen Versionen der sage 100/Office Line und bei den beiden Erfassungsmasken (Alt/Neu) ein unterschiedliches Verhalten auftreten kann, sollten die Belege speziell in der Übergangszeit genau geprüft werden. Bei früheren Steueränderungen mussten teilweise noch Steuercodes für Zeiträume vor der Änderung erstellt werden (Abrechnung mit dem neuen Steuersatz vor dem eigentlichen Inkrafttreten). Dies ist nicht mehr notwendig, die neuen Steuercodes können auch hierfür verwendet werden.
In der neuen Belegerfassung können Sie sich den Steuercode der einzelnen Positionen in der Maske direkt anzeigen lassen (Änderung über das Zahnrad in der Maske). In der neuen Belegerfassung werden bei einer automatischen Änderung auch Hinweisfenster zu der Anpassung angezeigt.
Die Steueränderungen betreffen im allgemeinen die folgenden Vorfälle mit beiden Steuersätzen (16%/5%):
- Einkauf/Verkauf im Inland
- EU-Lieferungen im Einkauf
- sonstige Leistungen EU, Einkauf nach §13b (Reverse Charge)
- sonstige Leistungen nach §13b im Inland z.B. Mobilfunk, Schrott (Reverse Charge)
- sonstige Leistungen aus dem Drittland, Einkauf nach §13b (Reverse Charge)
- versteuerte Anzahlungen von Kunden
Besondere Hinweise zu einzelnen Geschäftsvorfällen:
- Der Auftrag/die Bestellung wurde vor dem 1.7.2020 erstellt, die Lieferung erfolgt ab dem 1.7.2020. Bei der Erstellung einer Sofortrechnung wird die Besteuerung automatisch angepasst.
- Rechnungen vor dem 1.7.2020 mit den reduzierten Steuersätzen. (Vorausberechnung der Leistungen). Hier müsste der Steuercode in den Positionen manuell geändert werden. Dies sollte aufgrund der kurzfristigen Umsetzung nur in Ausnahmefällen vorkommen. Gilt für Einkauf und Verkauf.
- Storno eines Belegs mit dem alten Steuersatz im Juli. Der Steuercode des alten Belegs wird automatisch in den Stornobeleg übernommen. Dies ist auch korrekt, es ist nichts weiter zu beachten.
- Umtausch eines Artikels ab Juli, berechnet wurde noch mit dem alten Steuersatz. Hier gilt zunächst das gleiche Verhalten wie im vorherigen Punkt. Nur bei dem zu erfassenden Rücklieferschein wird der falsche Steuercode (im Bereich 400) vorgeschlagen. Dieser müsste in den Positionen manuell auf den alten Steuercode geändert werden.
Bitte achten Sie speziell in der Übergangsphase bei jedem einzelnen Beleg auf die korrekte Besteuerung – im Idealfall bevor er gespeichert wurde!