Nachdem der Bundestag heute das Konjunkturpaket mit der Mehrheit der Koalition beschlossen hat, fehlt nur noch die Abstimmung des Bundesrates.
Mit der Senkung der Mehrwertsteuer muss der Webshop ab 1.7.2020 um 0:00 Uhr die korrekte Steuer anzeigen. Auch bei Kassensystemen muss der korrekte Steuersatz auf den Belegen ausgewiesen werden. Diese Anpassung sollte in der Regel direkt vom Webshop bzw. dem Kassensystem bereitgestellt werden. Sofern keine direkte Übernahme in die Warenwirtschaft oder das Rechnungswesen erfolgt, ist hier zunächst sonst kein dringender Handlungsbedarf.
Werden die Artikel zum Shop oder zur Kasse übertragen oder Belege an das ERP-System übergeben, dann muss die Schnittstelle entsprechend geprüft und ggf. angepasst werden. Da noch nicht alle Informationen seitens der verschiedenen beteiligten Parteien in einer endgültigen Fassung vorliegen, können aktuell nur die wichtigsten Änderungen zeitnah durchgeführt werden.
Bezogen auf die sage Warenwirtschaft wären dies die aktuellen Steuercodes für die Berechnung der reduzierten Steuer ab dem 1.7.2020. sage empfiehlt hier ausdrücklich, nicht die Steuercodes aus der Vergangenheit (16%) zu verwenden. Aktuell ist geplant, die Steuercodes im Nummernkreis 400 zu verwenden. Dies hat verschiedene Vorteile:
- klare Trennung von den regulären Steuersätzen
- bessere Verprobung am Jahresende
- vereinfachte Konfiguration im Programm mit Gültigkeitsdatum
- vereinfachte Konfiguration für die Umsatzsteuer Voranmeldung
- korrekte Konvertierung der Steuercodes zur Übergabe der Buchungen an den Steuerberater (DATEV)
Es ist zu beachten, dass für die Besteuerung das Lieferdatum relevant ist. Bestellungen vom 30.06.2020 im Webshop, welche erst am 01.07.2020 ausgeliefert werden, müssen mit dem reduzierten Steuersatz berechnet werden. Hier ist auch auf die Preisauszeichnung zu achten. Je nach Angabe der Preise im Shop (Brutto B2C oder Netto B2B) sind weitere Fragen zu klären. Bei der Kasse tritt dieser Fall in der Regel nicht auf, da hier normalerweise direkt geliefert wird.
Weitere Informationen zur Anpassung der Warenwirtschaft selbst erfolgen im zweiten Teil. Sprechen Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Steuerberater und dem Betreiber des Webshops oder dem Hersteller des Kassensystems.